Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der infinitas engineering GmbH

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Widerrufsrecht
  4. Widerrufsgebühr
  5. Preise und Zahlungsbedingungen
  6. Liefer- und Versandbedingungen
  7. Eigentumsvorbehalt
  8. Mängelhaftung
  9. Haftung
  10. Gewährleistung
  11. Straßenverkehrszulassung
  12. Altteile
  13. Rücknahme von gebrauchten Waren
  14. Anwendbares Recht, Vertragssprache
  15. Gerichtsstand
  16. Personenbezogene Daten
  17. Unwirksamkeit
  18. Alternative Streitbeilegung
  19. Test-, Prüf- und Überführungsfahrten

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der infinitas engineering GmbH (nachfolgend “Verkäufer”), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend “Kunde”) mit dem Verkäufer hinsichtlich der im Webauftritt, Prospekten, Angeboten (nachfolgend “Katalog”) des Verkäufers dargestellten Produkte und/oder Leistungen unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 Satz 1 BGB abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss

2.1 Die im Katalog des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot schriftlich, per Fax oder per E-Mail abgeben. Sollte dem Katalog ein Bestellformular beiliegen, kann der Kunde auch dieses für die Abgabe seines Angebots nutzen, indem er das Formular ausfüllt und per Post, per Fax oder per E-Mail an den Verkäufer zurücksendet.

2.2 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von sieben Tagen annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.3 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des siebten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

3. Widerrufsrecht

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

3.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

4. Widerrufsgebühr

Im Falle eines Widerrufs werden 30% des Kaufpreises als Widerrufsgebühr einbehalten, um die entstandenen Verwaltungskosten zu decken.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

5.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

5.3 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die ihm im Katalog des Verkäufers mitgeteilt werden.

5.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

5.5 Bei Auswahl der Zahlungsart Lieferung auf Rechnung wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. Bei Auswahl der Zahlungsart Lieferung auf Rechnung ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart Lieferung auf Rechnung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

5.6 Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, wenn die bestellte Ware das Lager des Verkäufers verlässt, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation (“Pre-Notification”) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Verkäufers an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Der Verkäufer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

5.7 Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Abwicklung der Zahlungsart Kreditkartenzahlung erfolgt in Zusammenarbeit mit der secupay AG, Goethestr. 6, 01896 Pulsnitz (www.secupay.de) an die der Anbieter seine Zahlungsforderung abtritt. Die secupay AG zieht den Rechnungsbetrag vom angegebenen Kreditkartenkonto des Kunden ein. Im Falle der Abtretung kann nur an die secupay AG mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt umgehend nach Absendung der Kundenbestellung im Online-Shop. Der Anbieter bleibt auch bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkartenzahlung über die secupay AG zuständig für allgemeine Kundenanfragen z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.

6. Liefer- und Versandbedingungen

6.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

6.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

6.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

6.5 Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

7.2 Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

7.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an den Verkäufer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

8. Mängelhaftung

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt:

8.1 Für Unternehmer begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche; hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung; beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang; sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen; beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

8.2 Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden, mit der Einschränkung der nachfolgenden Ziffer.

8.3 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht für Sachen, die nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

8.4 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt bleiben.

8.5 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

8.6 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

9. Haftung

Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

9.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

9.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

10. Gewährleistung

10.1 Binnen vierzehn Tagen nach ihrer Feststellung müssen Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel schriftlich beim Verkäufer angemeldet werden. Nacherfüllungsarbeiten im Rahmen der Gewährleistung werden nur beim Verkäufer in Gachenbach oder Aichach durchgeführt.

10.2 Kleinere Gewährleistungsarbeiten können nach schriftlicher Erteilung des Verkäufers auch in einer Fach-/ Vertragswerkstatt des jeweiligen Fahrzeugherstellers ausgeführt werden oder einem autorisierten Partner des Verkäufers. Wenn drei Versuche zur Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer fehlgeschlagen sind, besteht ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden. Unter Vollkaufleuten gelten fünf Versuche zur Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer als vereinbart. Als Nachbesserung gilt nicht das Übersenden neuer Software-Updates.

10.3 Eine Nachbesserung durch den Verkäufer kann nur durchgeführt werden, wenn das betreffende Fahrzeug sich bei dem Verkäufer vor Ort befindet.

10.4 Wenn vom Verkäufer gelieferte Produkte nicht in der Fachwerkstatt eines autorisierten Verkäufer-Partners oder des jeweiligen Fahrzeugherstellers montiert worden sind, ist die Gewährleistung erloschen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht ebenfalls nicht, wenn der Kunde eigenmächtige Reparaturversuche unternommen hat oder die gelieferten Produkte an Fahrzeugen in Motorsportwettbewerben eingesetzt worden sind.

10.5 Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen an einem Motor, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, z.B. Fahren ohne Kühlmittel oder Motoröl oder übermäßige Beanspruchung, fallen nicht unter die Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt zudem, wenn die vorgesehenen Wartungs- und Servicearbeiten seitens des jeweiligen Fahrzeugherstellers nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, die Vorschriften der Betriebsanleitung missachtet werden, das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird oder wenn das Fahrzeug in vom Verkäufer nicht genehmigter Weise technisch verändert wird.

10.6 Der Verkäufer übernimmt keine Garantie, Gewährleistung oder Haftung für Originalteile des Fahrzeugherstellers sowie für Soft- und Hardwareprodukte von Drittanbietern. Das gilt auch für zugesagte und implizierte Funktionen. Der Verkäufer haftet nicht für Betriebsstörungen oder entstandene Schäden am Fahrzeug, die auf Fehlfunktionen von Originalteilen des Fahrzeugherstellers und/oder auf Soft- und Hardwareprodukte von Drittanbietern zurückzuführen sind, es sei denn, es wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.

10.7 Wurden Soft- und Hardwareprodukte von Drittanbietern am Kundenfahrzeug verbaut, oder entsprechen Originalteile des Fahrzeugherstellers, insbesondere die Steuergerätesoftware, nicht dem Verkäufer bekannten Stand, so sind zusätzliche Montage- und Abstimmungskosten zu Lasten des Kunden gesondert zu berechnen. Ausgetauschte Teile werden Eigentum des Verkäufersund sind an diesen herauszugeben.

10.8 Die Gewährleistung des Verkäufers für Leistungssteigerungen richtet sich nach den hierfür bestehenden besonderen Geschäftsbedingungen, wie sie im Performance-Infoblatt in seiner jeweils aktuellen Fassung dem Kunden vorliegen und bei allen Verträgen über Leistungssteigerungen stets zusätzlich zu diesen Allgemeinen Bedingungen Vertragsgegenstand sind. Sie werden jedem Kunden ausgehändigt.

10.9 Die Leistungsangaben des Verkäufers durch Software- und Hardwaremodifikationen ergeben sich aus der Serienleistung des Basisfahrzeugs und der vom Verkäufer erzielten Mehrleistung. Es handelt sich dabei um Maximalwerte, die während der Entwicklung an Neufahrzeugen herausgefahren wurden. Die tatsächlich am Fahrzeug erreichte Leistungssteigerung hängt u.a. von Serientoleranzen, dem Verschleiß am Basisfahrzeug und von verschiedenen Umweltfaktoren ab. Eine Abweichung von bis zu +/- 5% der erzielten Leistungssteigerung gegenüber der vom Verkäufer genannten Leistungssteigerung stellt demnach keinen Mangel dar.

10.10 Bei Produkten, die als „Version Motorsport“ im Artikeltext gekennzeichnet sind, handelt es sich um kurzlebige Hochleistungsprodukte. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers beschränkt sich auf eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen Produktes zum Zeitpunkt der Übergabe. „Version Motorsport“-Produkte sind ohne Zulassung und werden wegen ihrer Kurzlebigkeit ohne Gewährleistung und Garantie geliefert. Ein Defekt von Produkten, die mit dem Hinweis „Version Motorsport“ gekennzeichnet sind, kann auch zu Folgeschäden am Fahrzeug führen, die vom Verkäufer nicht übernommen werden.

11. Straßenverkehrszulassung

11.1 Ein Anspruch des Kunden auf Eintragung in die Fahrzeugpapiere besteht grundsätzlich ausschließlich für Teile, die ausdrücklich „mit Straßenzulassung“ ausgewiesen sind. Für ausdrücklich als „Version-Export“ und/oder „Version-Motorsport“ gekennzeichnete Produkte im Artikeltext kann eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren in Deutschland nicht erfolgen. Ein Anspruch des Kunden auf verkehrsrechtliche Eintragung in den Fahrzeugpapieren besteht nicht. Mit dem Zusatz „Version Export“ und/oder „Version Motorsport“ gekennzeichnete Produkte sind im Geltungsbereich der StVZO nicht zugelassen. Werden „Version Export“ und/oder „Version Motorsport“ Produkte an einem Kundenfahrzeug verbaut, so erlischt in der Folge dessen Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz und ein Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht mehr zulässig. Für das Ausland besteht kein Anspruch auf Zulassung für den dortigen Straßenverkehr, wenn solches nicht ausdrücklich vereinbart wird.

11.2 Bei einer infinitas V-MAX Anhebung obliegt es immer dem Kunden sicherzustellen, dass am Kundenfahrzeug ausschließlich Reifen mit einer Freigabe für die geänderte Höchstgeschwindigkeit zum Einsatz kommen. Diese Freigabe wird durch den Geschwindigkeitsindex – z.B. „Y“ für eine Freigabe des Reifens bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h – in der Reifenbezeichnung dokumentiert. Beim jeweiligen Reifenhersteller kann der Kunde zudem eine zu seinem Fahrzeug spezifische Reifenfreigabe für die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit einholen. Da die V-MAX Sperre komplett aufgehoben wird, liegt die Sorgfaltspflicht bezüglich der gefahrenen Höchstgeschwindigkeit beim Kunden. Ein schnelleres Fahren als vom Reifenhersteller freigegeben und das damit verbundene Risiko liegt somit immer beim Kunden. Dies gilt auch für Dritte, sofern der Kunde sein Fahrzeug ausleiht. Bei einem Fahrzeugverkauf muss der Kunde den neuen Besitzer über diesen Punkt informieren.

12. Altteile

12.1 Aus Fahrzeugen ausgebaute Teile (Original- oder Altteile) sind vom Vertragspartner innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu übernehmen. Für eine über diesen Zeitraum hinausgehende Lagerung übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Nimmt der Vertragspartner die Teile nicht innerhalb der Frist ab, gehen diese in den Besitz des Verkäufers über und es können zusätzliche Entsorgungskosten in Rechnung gestellt werden. Eine Wiederbeschaffung ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht bei Teilen, die verrechnet werden oder in sonstiger Weise in das Eigentum des Verkäufers übergehen.

13. Rücknahme von gebrauchten Waren

Die Rücknahme von gebrauchten Waren ist ausgeschlossen. Gebrauchte Waren werden nicht zurückgenommen, und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

14. Anwendbares Recht, Vertragssprache

14.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

14.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

14.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

15. Gerichtsstand

15.1 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

16. Personenbezogene Daten

16.1 Der Verkäufer ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Vertragspartner mittels elektronischer Datenverarbeitung zu speichern und zu verarbeiten.

17. Unwirksamkeit

17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt weder die Gültigkeit des Vertrages noch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

18. Alternative Streitbeilegung

18.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

18.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

19. Test-, Prüf- und Überführungsfahrten

19.1 Der Kunde stimmt zu, dass sein Fahrzeug für notwendige Test-, Prüf- und Überführungsfahrten im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.

 

 

 

20. Schlussbestimmungen

Für alle die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland überschreitenden reinen Kaufverträge zwischen infinitas und ihren Vertragspartnern gilt das UN-Kaufrecht (Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) in seiner jeweils zum Vertragsschluss aktuellen Fassung, gleich, ob der VP in einem Staat ansässig ist, in dem das UN-Kaufrecht bereits gilt oder nicht. Im Übrigen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen infinitas und einem VP ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen ist der Geschäftssitz von infinitas in Peutenhausen. Erteilt der VP einen Auftrag oder eine Bestellung an infinitas für sein Unternehmen, als juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-recht­liches Sondervermögen, so wird bei Klagen gegen infinitas deren Geschäftssitz, ansonsten, nach Wahl von infinitas, Schrobenhausen, Augsburg, Ingolstadt oder München als Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden gegenseitigen Ansprüche vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt als vereinbart, wenn der VP keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder wenn dieser bei Klageerhebung nicht bekannt ist. Ist oder wird eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. § 139 BGB findet keine Anwendung. Eine durch Wegfall einer unwirksamen Bestimmung entstandene Regelungslücke ist durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen.

 

 

 

  1. Kundeninformationen

1. Informationen zur Identität des Verkäufers

infinitas engineering GmbH
Geschäftsführer: Nicolai Stöber

Am Brunnenfeld 1

86565 Gachenbach
Handelsregister: HRB 5031 Amtsgericht Ingolstadt

USt.ID.NR.: DE 353 922 273

Tel.: 0049 (0) 82 52 / 90 986-0

E-Mail: info@infinitas-automotive.com
Internet: www.infinitas-automotive.com

 

Verbraucherinformation gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013:

 

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@infinitas-automotive.com

 

  1. Informationen über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen

Wenn Sie das gewünschte Produkt gefunden haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken ansehen. Einzelne Produkte können Sie jederzeit auch wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, geben Sie Ihre Daten ein. Nach Eingabe Ihrer Daten und Auswahl der Zahlungsart gelangen Sie zur Bestellseite, auf der Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen können. Durch Anklicken schließen Sie den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch schließen des Browser-Fensters abbrechen.

 

  1. Informationen zur Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert und ist dort nicht für Sie zugänglich. Die Bestelldaten werden Ihnen per E-Mail zugesendet.

 

  1. Informationen technischen Mittel um Eingabefehler zu erkennen/berichtigen

Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

 

  1. Informationen über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

 

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum easyCredit-Ratenkauf

1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen

Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei denen der easyCredit-Ratenkauf (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird. Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers. Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Ratenkauf

Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit. Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Es erfolgt keine Auszahlung, sondern mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in  monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstanden Forderungen werden im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden. Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegt der Händler keiner Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder eMail an den Händler richten.

3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift

Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen. Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Pre- Notifikation/Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen. Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des
Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist.
Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn,
die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben. Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist von Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens bei der TeamBank AG vorbehalten.
Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPA- Lastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.